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Es ist aber nicht nur die Romantik, das hohe Alter oder die reizvolle Lage, die diese Ruine so interessant und unersetzlich macht, sondern ihre Ursprünglichkeit und ihr dokumentarischer Wert. |
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Obwohl die Wehranlage, die im Laufe der Jahrhunderte immer wieder an die jeweils gültige Waffentechnik baulich angepasst, am 29. Okt. 1552 durch Claus Berner, einem Unterführer des Graf Volrad von Mansfeld stark zerstört wurde und die Bewohner Ober- und Niederfredens die Burganlage als Steinbruch nutzten, läßt sich ihre einstige Wehrhaftigkeit noch erahnen. So ist der Lichtenberg keinesfalls ein stummer Zeuge menschlicher Geschichte, sondern ein beredtes Objekt, das seine Geschichte erzählen kann. Und je intensiver der Erlebnishorizont des Betrachters angesprochen wird, desto größer ist die daraus resultierende Faszination, die zwangsläufig zur Burgenforschung führen muß. So kommen viele Fragen auf nach der Entstehungszeit der einstigen Wehranlage, über ihre Erbauer, ihre Entwicklung und architektonische Einheit, ihre Aufgabe in Kriegs- und Friedenszeiten. Der Versuch einer Beantwortung dieser schwierigen Fragen liefert zugleich auch einen Beitrag zur Erforschung der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte. |
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1. Entstehung und Rechtsgrundlage des BurgenbausSeit der Mensch in immer größeren Gemeinschaften zusammenlebte, wuchs auch sein Schutzbedürfnis, das in der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in der Errichtung von großräumigen Ringwällen auf Höhen oder in Sümpfen, den sogenannten Flucht- oder Volksburgen, ihren Niederschlag fand. Boten diese Anlagen, die nur im Kriegsfall aufgesucht wurden, noch jedermann Zuflucht, so hat im frühen Mittelalter, als sich die Burgen langsam zu politischen Zentren entwickelten, bereits eine besondere Zugangsberechtigung bestanden. Ob aber frühmittelalterliche Burgen auf eine Wiederbelebung älterer Wehranlagen zurückzuführen sind, kann zumeist nur noch archäologisch am Einzelbeispiel überprüft werden. Neben den Burgwällen und Motten sind in dieser Zeit Höfe, Reichshöfe und Pfalzen bekannt. |
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Gerade diese Besetzung mit den rangniedrigeren Schwaben scheint für die Sachsen eine besondere Provokation gewesen zu sein. Wie sehr dieses auf Bevölkerung und Chronisten gewirkt hat, geht u. a. aus der Schilderung des Chronisten Brunos über den Sachsenkrieg (Brononis Saxonicum bellum) hervor. Der Chronist überliefert die Ansprache Ottos von Northeim, der 1073 einen Sachsenaufstand gegen Heinrich IV. anzettelte: "Er hat gebaut, wie ihr wißt, feste Burgen an Orten, die von Natur aus fest sind, und dort hat er versammelt keine geringe Menge treuer Diener (fideles), wohlversehen mit Waffen aller Art. Diese Burgen konnten unmöglich gegen die Heiden (Slawen) erbaut worden sein, die einst unser Land, welches an das ihre stieß, verwüstet haben: denn es ist ziemlich inmitten unseres Landes (in das die Heiden nie den Krieg zu tragen suchten), da sie mit solcher Tatkraft errichtet worden. Was sie bedeuten - und da sind viele unter euch, welche es aus Erfahrung wissen -, werdet ihr in Kürze erfahren, sofern nicht Gottes Gnade oder euer Heldenmut dem zuvorkommt. Eure Habe und diejenige derer, welche mit euch leben, wird hinweggetragen werden in jene Burgen wider euren Willen, sie werden sich eurer Töchter und Weiber bedienen nach ihren Gelüsten, sooft sie wollen. Sie werden über eure Leibeigene und über eure Lasttiere befehlen - ja auch über euch selbst, sie werden euch zwingen, alle Arten von Last auf euren Rücken zu tragen, sogar Dung." |
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Eine weitere rechtliche Voraussetzung für den Bau einer Burg war neben der Lizenzierung auch die Verfügungsgewalt über Grund und Boden. Niemand, auch nicht die Reichsgewalt, hatte das Recht, auf fremdem Boden eine Wehranlage zu errichten. Grundsätzlich war es illegal, zum Zweck des Burgenbaus eine Enteignung vorzunehmen. Dennoch wurde dieses Gesetz nach dem Motto: Recht ist, was nützt, oder: sein Recht muß jeder einzelne wahren, oft unterlaufen. So stellte sich selbst der welfische König Otto IV als oberster Hüter des Rechts in den schärfsten Widerspruch zum geltenden Recht, als er 1203 die Harliburg (bei Vienenburg) aus machtpolitischen Gründen auf fremdem Boden vor den Toren der staufertreuen Stadt Goslar errichten ließ. Wie stark ihn dieser Rechtsbruch noch kurz vor dem Tode beschäftigte, geht aus seinem am 19. Mai 1218 abgefaßten Testament hervor. |
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Eine Burg zu besitzen bedeutete Macht, und diese stieg mit der Zahl der eigenen, lehnbaren oder auf Grund sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zur Verfügung stehenden Burgen. Im Gegensatz zu den kleineren Adelsfamilien, die meistens noch auf ihrer Burg wohnten und hier Schutz fanden, stand hinter dem im großen Stil betriebenem Burgenbau der Reichsfürsten zumeist ein wohldurchdachtes Konzept. Man wollte militärische Stützpunkte erhalten, um so besseren politischen Einfluß auf die Geschicke des Reiches nehmen zu können. So war es auch bei der Burg Lichtenberg, als deren erster Besitzer Heinrich der Löwe urkundlich benannt ist. |
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Die Burg Lichtenberg gilt als die militärisch bedeutenste welfische Wehranlage im Braunschweiger Land, denn sie hatte eine Schlüsselposition in den sich hier überschneidenden Interessengebieten des Hochstiftes Hildesheim, der staufertreuen Reichsstadt Goslar, der Stadt Peine und der Stadt Braunschweig inne. Von ihrer strategischen Lage aus beherrschte sie das gesamte nordwestliche Harzvorland bis in die weite Ebene zwischen Hildesheim, Peine und Braunschweig. Hinzukam, dass sich an ihrem nördlichen Fusse die alten Handels-/Herrstraße Minden, über Hildesheim nach Halberstadt mit einer Abzweigung nach Braunschweig trafen. Im Süden konnte man die für die Reichsstadt Goslar so wichtige Handelsstraße Frankfurt, Bremen mit der Abzweigung Wartjenstedt, über Ringelheim jederzeit sperren. Wie sehr Heinrichs des Löwen Sohn, König Otto IV., Anfang des 13. Jahrhunderts die Burg Lichtenberg und die Harliburg nutzte, um Goslar zu bedrängen, schildert uns anschaulich der Chronist Arnold von Lübeck. Obwohl Burgen im europäischen Raum überwiegend defensiven Charakter besaßen, waren sie dennoch ein Kampfmittel. Da zur Kriegsführung des frühen und hohen Mittelalters auch die Zerstörung der Nahrungsgrundlage des Feindes gehörte, wurden von einer Burg aus des öfteren Angriffe auf die feindlichen Ländereien unternommen. Einen Beleg dafür bietet das Jahr 1246, als der Lichtenberger Vogt Gebhard von Bortfeld das Hochstift Hildesheim an der Getreideernte in Klein Freden hinderte. Die Bauweise einer Burg wurde durch die jeweilige Waffentechnik bestimmt, wobei sich der Grundriß weitgehend nach dem gegebenen Gelände zu richten hatte. Mit der Erfindung des Schießpulvers verloren die Burgen, sofern sie nicht zu modernen Festungen ausgebaut wurden, im 15. Jahrhundert langsam ihre militärische Funktion. Obwohl in dieser Zeit auf der Burg Lichtenberg im Torbereich der Kernburg noch mehrere der Verteidigung dienende An-/Umbauten vorgenommen wurden, sang auch ihre militärisch Bedeutung. Doch durch den schon länger im Gang befindlichen Funktionswandel hin zu einem bedeutenden Verwaltungsmittelpunkt wuchs ihre wirtschaftliche Attraktivität. Die zentrale Anziehungskraft der Burg wurde dadurch erhöht, dass seit 1273 die Gerichtsbarkeit "circa castrum Lichtenberg" bezeugt ist, also eine Stätte an der Beurkundungen und Rechtssprechungen durchgeführt wurden. Mit der Burg Lichtenberg war die Obere Gerichtsbarkeit verbunden, d.h. es konnten auch Todesurteile ausgesprochen werden. Allgemein ist nachweisbar, dass solche Handlungen einer alten Tradition folgend nicht hinter verschlossenen Türen, sondern an allgemein zugänglichen Plätzen in der Nähe der Burg vorgenommen wurden. Die Gerichtsbarkeit, die sich für den Bezirk Lichtenberg erst ab 1290 belegen lässt, wird vielleicht schon in früherer Zeit als Blutgericht bestanden haben. Möglicherweise fanden die Verhandlungen auf dem künstlich aufgeschütteten Hügel am Evangelienberg statt. Dieser Platz ist auch heute mit einer Linde bepflanzt. Die im heutigen Lichtenberg belegten Thingplätze der beiden ehemaligen Orte Ober- und Niederfreden haben eine vollkommen andere Tradition. Dort fanden im Jahr mehrmals Versammlungen der männlichen Einwohner statt, und hier wurde das bäuerliche Gericht abgehalten. 3. Die Burg und ihre Architektur
3.1 Wehrbauten der Kern-/OberburgTorturm 3.2 Wohngebäude der Kern-/Oberburg
3.3 Wehrbauten der VorburgWall |
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Prolog: Die Burg Lichtenberg
- eine Zeugin mittelalterlichen Lebens -
von Holger Dussberg
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1 Bergfried |
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Diese vereinfachte Darstellung trifft auf viele, aber nicht auf alle Burgen zu. Oft werden die angesprochenen Elemente so oder so ähnlich wiedergefunden. [nach Friedrich-Wilhelm Krahe: “Burgen des Deutschen Mittelalters”] |
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